Gewaltfreie Erziehung

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20 Jahre gewaltfreie Erziehung im BGB

Studie Gewaltfreie Erziehung

 

Die Studie zur gewaltfreien Erziehung lesen Sie hier...

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung§ 1631 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch

Verabschiedet am 06.Juli 2000 vom Deutschen Bundestag

Für das Kinderrecht hat sich der Kinderschutzbund seit 1979 eingesetzt!

Kinderrechte sind am 18. Juni 2009 in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen worden.

Artikel 4a - Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen

(1) Kinder haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung.

(2) Wer Kinder erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge.

(3) Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.

 

Der Bundesverband sowie die Ortsverbände des Kinderschutzbundes setzten sich mit anderen Kinderrechtsorganisationen für die Aufnahme der Kinderrechte in die Bundesverfassung ein.

Aktion mit Celler Einrichtungen in 2021

Zum Tag der gewaltfreien Erziehung 2021 haben wir, zusammen mit und angeregt durch Frau Kaftan aus Nienhagen, eine Aktion mit 10 Kitas aus Stadt und Landkreis Celle durchgeführt. Zudem waren das Familienbüro und die Bücherei sowie Tagespflegepersonen aus Wietze daran beteiligt. Und das alles trotz Corona!

Die Fachkräfte der Einrichtungen haben zusammen mit den Kindern das Thema gewaltfreie Erziehung auf verschiedenste Weise bearbeitet. Da wurde besprochen und bewusst gemacht, gemalt und gebastelt, Plakate sichtbar ausgehängt und Transparente vor der Einrichtung präsentiert, das „Nein-Sagen“ geübt und vieles mehr zur Stärkung und zum sozialen Verhalten der Kinder unternommen. Auch die Eltern wurden über die Aktion informiert und konnten sich des Themas annehmen. Denn schließlich haben die Kinder seit dem Jahr 2000 das „Recht auf gewaltfreie Erziehung (§1631 Abs. 2 BGB)“.

Insgesamt ist zu sagen, dass der erste Versuch, das Thema gewaltfreie Erziehung so breit zu streuen, aus unserer Sicht gut gelungen ist. Im nächsten Jahr werden wir die Aktion erneut angehen, so unsere bisherige Planung. Dafür sprechen auch Rückmeldungen aus den Einrichtungen.

Auf den nächsten Seiten gibt es spannendes zu entdecken, denn einige Teilnehmende haben uns geschrieben, was sie zum Thema mit den Kindern und Eltern gemacht haben. Viel Freude beim Stöbern und nochmals herzlichen Dank an alle, die an der Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Kinderrecht teilgenommen haben!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Kinderschutzbund Celle

Tag der gewaltfreien Erziehung

Tag der gewaltfreien Erziehung