Begleiteter Umgang

Begleiteter UmgangKindern steht nach der Trennung / Scheidung ihrer Eltern ein regelmäßiger Umgang mit beiden Elternteilen zu. Ebenso haben die Eltern das Recht, ihr Kind zu sehen. Dies ist gesetzlich geregelt.

In manchen Fällen ist der Umgang nur begleitet möglich. Im Auftrag des Jugendamtes bieten wir den Begleiteten Umgang in neutralen Räumen sowie mit fachlicher Betreuung an.



Ein Kurzkonzept "Begleiteter Umgang" (BU) finden Sie hier...